Bürgerservice & Informatives

Wie funktioniert der Notruf für Gehörlose und Hörbehinderte?
Der Gehörlosennotruf 0800 /​133 133 ist eine österreichweit einheitliche und gebührenfreie Rufnummer, um mittels Faxgerät über das Telefon-​Festnetz sowie mittels SMS vom Mobiltelefon Notrufe abzusetzen. SMS, die an diese Rufnummer gesendet werden, werden in FAX konvertiert . Außerdem besteht auch die Möglichkeit via E‑Mail an gehoerlosennotruf@polizei.gv.at einen Notruf abzusetzen.
Jeder Notruf, der auf diese Weise abgesetzt wird, läuft in der Landesleitstelle der Wiener Polizei (eine Einrichtung in der Landespolizeidirektion Wien) ein. Von dort aus werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen gesetzt und die benötigten Einsatzkräfte (egal ob Polizei, Rettung, Feuerwehr, Pannendienste) verständigt und zum Ort der Hilfeleistung dirigiert.

ERREICHBARKEITEN DES GEHÖRLOSEN-​NOTRUFS
mittels FAX/​SMS:
0800 /​133 133
mittels E‑MAIL:
gehoerlosennotruf@polizei.gv.at

Welche Angaben muss der übermittelte Gehörlosen-​Notruf beinhalten?

  • “Ich bin Gehörlos”
  • Ihr Name
  • Ihre Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen via FAX oder SMS)
  • Ortsangabe, wo Sie sind (bitte so genau wie möglich)
  • Welche Hilfe Sie benötigen (Polizei, Rettung, Notarzt, Feuerwehr, Bergrettung, ÖAMTC, ARBÖ,…)
  • Was passiert ist (Unfall, Überfall, Gewalt, Skiunfall, Feuer, Bergunfall,…)

Mit der DEC112 App können Sie mit einer Notruf-​Zentrale chatten, wenn sie einen Notfall haben. Mittels Text-​Chat können Sie in einer Not-​Situation professionelle Hilfe erhalten.

Außerdem werden automatisch der aktuelle Standort und Gesundheits-​Daten (optional) an die Notruf-​Zentrale gesendet. Dies ermöglicht eine rasche Hilfe.

Die DEC112 App ist außerdem eine Ergänzung zur Gehörlosen-​SMS (0800 133 133) in Österreich.

Weitere Informationen auf dec112.at

Der Stille Notruf in Österreich ist eine Ergänzung zum barrierefreien und textbasierten DEC112 Notruf. Mit ihm kann man nahezu unbemerkt Hilfe rufen.

Durch einen einfachen Knopfdruck wird die Polizei verständigt und eine Polizeistreife zur notrufenden Person geschickt. Die Kommunikation bei einem Stillen Notruf wird auf ein Minimum beschränkt. Ein Stiller Notruf hilft vor allem in Situationen akuter Bedrohung oder Gewalt, weil der Notruf nahezu unbemerkt ausgelöst werden kann.

Der Unterschied zu einem normalen Sprach-​Notruf ist, dass im Hintergrund automatisch wichtige Daten übertragen werden. Dazu gehören der aktuelle Standort, die aktuelle Adresse der notrufenden Person, sowie zusätzlich angegebene, persönliche Daten. Außerdem besteht die Möglichkeit mit der Leitstelle unbemerkt zu chatten.

Weitere Informationen auf dec112.at

Die Aktivierung des Zivilschutzalarms erfolgt im Ernstfall durch die Bundeswarnzentrale oder die Landeswarnzentralen der Bundesländer.

Der österreichweite Zivilschutz-​Probealarm findet jährlich am ersten Samstag im Oktober ab 12 Uhr statt.

Warnung

3‑minütiger gleichbleibender Dauerton.

Bedeutung:
Herannahende Gefahr!

Verhaltensmaßnahmen:
Radio oder Fernseher einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.

Alarm

1 Minute auf- und abschwellender Heulton.

Bedeutung:
Gefahr!

Verhaltensmaßnahmen:
Aufsuchen eines geschützten Bereiches (Schutzraum, Keller etc.), über Radio oder Fernsehen durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

Entwarnung

Entwarnung

1‑minütiger gleichbleibender Dauerton.

Bedeutung:
Ende der Gefahr.

Verhaltensmaßnahmen:
Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen beachten.

Informationen auf oesterreich.gv.at
Informationen auf zivilschutz.at

Was soll ich machen, wenn’s wirklich mal brennt…?

Im Brandfall unbedingt Ruhe bewahren!
Stress und Hektik bringen Sie in dieser Situation nicht weiter. 

Benachrichtigen Sie

  • die Feuerwehr unter dem Notruf 122

Übermitteln Sie folgende Angaben:

  • wer informiert/​ruft an
  • wo brennt es (Adresse, Gebäude, Stockwerk)
  • wenn möglich – was brennt
  • sind Menschen in Gefahr oder verletzt

Bewahren Sie Ruhe und

  • informieren Sie gefährdete Personen und helfen Sie hilflosen Personen
  • nutzen Sie ausschließlich die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege
  • schließen Sie, soweit ohne Gefahr möglich, alle Fenster und Türen
  • unternehmen Sie Löschversuche, sofern dies gefahrlos möglich ist

Aufzüge im Brandfall nicht benutzen!

Meiden Sie im Brandfall verrauchte Räume.

Sofern die Durchquerung verrauchter Flächen unbedingt erforderlich ist:

  • durchqueren Sie nur kleine und bekannte Flächen
  • nutzen Sie den Raum unter der Rauchschicht – gehen Sie gebückt oder kriechen Sie

Bei Eintreffen der Einsatzkräfte informieren Sie

  • sachlich über den Brandherd und Brandort mit möglichst genauen Angaben
  • über eventuell noch im Gebäude vorhandene gefährdete Personen
  • über besondere Gefahren

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie sind in Ihrer Küche mit dem Kochen beschäftigt, da klingelt das Telefon . Als Sie wieder einen Blick in Ihre Küche werfen, sehen Sie, dass sich das heiße Fett in der Pfanne entzündet hat und brennt.
Im ersten Reflex nehmen Sie einen leeren Topf, füllen ihn mit Wasser und gießen das Ganze darüber.….

FALSCH – aber warum?

Das Wasser wird mit dem heißen Öl sofort verdampfen und Ölteilchen mitreißen, die sich sofort entzünden: mit etwas Glück wird nun außer der Pfanne nur die komplette Küche samt Mobiliar in den Flammen stehen – mit etwas Pech fängt auch Ihre Kleidung Feuer.

Was ist dann aber richtig?

Da ein Fettbrand mit Wasser nicht gelöscht werden darf, muss das Feuer erstickt werden. Hierzu kann man entweder einen Topfdeckel oder (eleganter) eine Löschdecke verwenden. Diese sind im Fachhandel für Euro 15.- bis Euro 30.- erhältlich und sollten jederzeit griffbereit in jeder Küche hängen. Im Notfall kann man hiermit auch brennende Personen (durch Ersticken der Flammen) retten.

Hier noch einmal Schritt für Schritt:

  • Bleiben Sie ruhig und geraten Sie nicht in Panik
  • Legen Sie bereits zu Kochbeginn einen zum Topf passenden Deckel bereit, so dass Sie das Feuer schnell und einfach ersticken können.
  • Ersticken Sie die Flammen mit dem Deckel oder mit einer Löschdecke.
  • Rufen Sie die Feuerwehr, auch wenn keine Flammen mehr zu sehen sind; es könnten in der Decke oder der Dunstabzugshaube noch Glutnester vorhanden sein, die eine schleichende Gefahr darstellen.

Feuerwehr-​Notruf: 122

Der Feuerlöscher, das unbekannte Wesen, das leider viel zu oft vernachlässigt wird, denn das Gerät kann Leben retten.…

Wann soll ein Löscher überprüft werden?

Gesetzlich gilt eine Frist von zwei Jahren, innerhalb der ein Feuerlöscher durch einen befugten Löscherwart überprüft werden muss. Außerdem ist ein Löscher nach Gebrauch oder auch bei Verlust der Plombe zu prüfen. Ein geprüfter Löscher ist durch eine Klebevignette gekennzeichnet, auf der der Prüfer und auch das nächste Prüfdatum ersichtlich ist.

Für welche Feuerlöscher gilt die gesetzliche Überprüfungsfrist?

Bindend ist diese Prüfung für jene Löscher, die gesetzlich vorgeschrieben sind, zum Beispiel durch die Baubehörde, Gewerbebehörde, Kraftfahrzeuggesetz o.a.

Beim Kauf achten

Bei Eintritt eines Brandes, kann die Versicherung den Ersatz des Schadens ganz oder teilweise verweigern, wenn der Feuerlöscher ungeprüft und defekt war!

Leider gibt es im Handel immer wieder auch Feuerlöscher, die bei Ablauf der zwei Jahre nicht überprüft werden können . Diese sind zwar meist billiger, entsprechen aber nach den zwei Jahren nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen.

Also beim Kauf schon schauen, ob er auch später überprüft werden kann, denn ein billiger Löscher kann sich dann im Nachhinein doch als teuer herausstellen.